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Erbrechner: Gesetzlichen Erbteil berechnen

Bild Dr. Stephan Seitz
Autor:
Zuletzt aktualisiert: 14. April 2023

Die gesetzliche Erbfolge sorgt dafür, dass niemand stirbt, ohne Erben zu hinterlassen. Will der Erblasser seine Erbfolge abweichend von der gesetzlichen Erbfolge individuell regeln, kann er ein Testament errichten oder einen Erbvertrag notariell beurkunden. Gibt es weder Testament noch Erbvertrag, gilt also immer die gesetzliche Erbfolge. Das Erbrecht regelt die gesetzliche Erbfolge in §§ 1922 ff BGB. Auf die gesetzliche Erbfolge kommt es auch dann an, wenn ein Testament oder Erbvertrag vorliegt und ein dadurch von der Erbfolge ausgeschlossener Erbe einen Pflichtteilsanspruch geltend macht. Über meinen Erbrechner können Sie schnell und einfach Ihren Erbteil ermitteln.

Praxistipp: Meist ist die gesetzliche Erbfolge augenscheinlich. Hinterlässt der Erblasser aber mehrere Erben oder kommen entferntere Verwandte als Erben (Onkel in Amerika) in Betracht, empfiehlt sich, dass Sie sich einen Familienstammbaum zeichnen. Im Stammbaum erfassen Sie alle Angehörigen, die als potentielle Erben in Betracht kommen. So lassen sich die Verwandtschaftsverhältnisse und damit die Erbfolge leichter nachvollziehen.