Fristenrechner: Gesetzliche Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage berechnen
Haben Sie die Kündigung Ihres Arbeitgebers erhalten, können Sie beim Arbeitsgericht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erheben. Sie müssen vortragen, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen nicht wirksam ist. Versäumen Sie die dreiwöchige Kündigungsschutzfrist, gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam, auch wenn diese an sich rechtlich zu beanstanden wäre. Die Berechnung der Kündigungsschutzfrist ist einfach. Allerdings gibt es eine ganze Reihe von Stolperfallen, die bei der Berechnung der Frist eine Rolle spielen können.