Notarkosten für GmbH-Gründung: Jetzt berechnen
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Unternehmergesellschaft (UG) gehören zu den Kapitalgesellschaften. Sie sind für Gründer geeignet, die ihre Haftung auf das Kapital der Gesellschaft beschränken möchten. Die Unternehmergesellschaft (UG) ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Variante der GmbH. Diese ist vor allem für Gründer interessant, die nur ein geringes Kapital zur Verfügung haben oder im unternehmerischen Alltag mit geringem Kapital auskommen. Da die Gründung einer GmbH oder UG notariell dokumentiert und im Handelsregister eingetragen werden muss, fallen zwangsläufig Notar- und Registerkosten an.