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Erbschein beantragen: Kosten, Muster und erforderliche Unterlagen

Bild Dr. jur. Stephan SeitzAutor:
Zuletzt aktualisiert: 20. April 2024
Bitte beachten: Rechtliche Hinweise

Was ist ein Erbschein und wann wird er benötigt?

Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, das vom Nachlassgericht ausgestellt wird und die Erben einer verstorbenen Person sowie deren Erbanteile und Erbrechte bestätigt. Der Erbschein dient als Nachweis für die Erben, dass sie berechtigt sind, das Vermögen des Verstorbenen zu verwalten und darüber zu verfügen.

Ein Erbschein wird in der Regel dann benötigt, wenn es darum geht, die Erben einer verstorbenen Person und deren Anteile am Nachlass rechtsverbindlich festzustellen. Ein Erbschein ist somit insbesondere dann erforderlich, wenn es keine wirksame letztwillige Verfügung gibt oder wenn das Testament unwirksam ist. Allerdings fallen für den Erbschein Kosten an.

Einige Beispiele, wann ein Erbschein benötigt wird:

  • Wenn es mehrere Erben gibt und die Erbfolge nicht eindeutig ist
  • Wenn es Zweifel an der Berechtigung eines vermeintlichen Erben gibt
  • Wenn der Nachlass größer ist als eine bestimmte Wertgrenze und beispielsweise Banken oder Versicherungen den Erbschein als Nachweis verlangen
  • Wenn der Erbe im Ausland lebt oder sich der Nachlass im Ausland befindet

Ein Erbschein ist jedoch nicht immer erforderlich. In manchen Fällen reicht es aus, wenn die Erben eine Erklärung über ihre Erbenstellung und Erbquoten abgeben. Eine solche Erklärung wird insbesondere dann ausreichen, wenn der Nachlass sehr gering ist oder es nur einen Erben gibt. Hat der Erblasser ein notariell beurkundetes Testament oder Erbvertrag hinterlassen, sind diese Dokumente von Amts wegen beim Nachlassgericht hinterlegt. Sie bekommen beim Tod des Erblassers vom Nachlassgericht eine Abschrift. Ein Erbschein erübrigt sich.

Was kostet die Beantragung eines Erbscheins?

Die Kosten für die Beantragung eines Erbscheins sind ein wichtiger Aspekt in der Erbschaftsabwicklung und können je nach verschiedenen Parametern erheblich variieren. Der hauptsächliche Faktor, der die Kosten beeinflusst, ist der Wert des Nachlasses. Während man den genauen Betrag beim zuständigen Amtsgericht in Erfahrung bringen kann, bieten zahlreiche Online-Rechner eine unverbindliche erste Einschätzung, um sich einen Überblick über die voraussichtlichen Kosten zu verschaffen.

Ein interessanter Aspekt bei den Kostenstrukturen ist deren degressiver Verlauf. Dies bedeutet, dass mit steigendem Nachlasswert der prozentuale Anstieg der Kosten sinkt. Ein konkretes Beispiel hierfür: Ein Nachlass im Wert von 200.000 € verursacht nicht exakt das Doppelte an Kosten wie ein Nachlass von 100.000 €. Stattdessen sind es lediglich 65% mehr. Diese Besonderheit führt dazu, dass es finanziell oft sinnvoller ist, einen kompletten Erbschein für den gesamten Nachlass zu beantragen, als mehrere separate Teilerbscheine. Die Gründe für diese degressive Kostenstruktur liegen in den gesetzlichen Gebührenordnungen und dem Umstand, dass das Gericht durch die Ausstellung eines Gesamterbscheins weniger administrativen Aufwand hat als bei der Ausstellung mehrerer Teilerbscheine.

Es lohnt sich jedoch, genauer zu prüfen, ob in Ihrem speziellen Fall ein Erbschein überhaupt notwendig ist. In vielen Situationen kann die Erbschaftsabwicklung auch ohne diesen formalen Nachweis erfolgen. Wenn doch ein Erbschein benötigt wird, ist es ratsam, sich vorab über die genauen Kosten zu informieren und gegebenenfalls Angebote verschiedener Notare oder Anwälte einzuholen. Die Gebühren können, je nach Region und spezifischer Dienstleistung, variieren.

Wie kann ich Kosten bei der Beantragung des Erbscheins sparen?

Um die Kosten im Zusammenhang mit dem Erbschein zu minimieren, sollten Sie zuerst prüfen, ob ein Erbschein überhaupt notwendig ist. In einigen Situationen kann der Nachlass auch ohne Erbschein abgewickelt werden. Belegen Sie Ihre Erbenstellung durch andere Mittel, können Sie möglicherweise den Erbschein umgehen. Ein eindrückliches Beispiel dafür ist, wenn ein Testamentsvollstrecker im Testament des Verstorbenen genannt wird. Der Testamentsvollstrecker kümmert sich dann um die Abwicklung des Nachlasses, wodurch die Erben keinen Erbschein beantragen müssen. Auch bei notariellen Testamenten oder Erbverträgen, in denen Sie als Erbe genannt sind, ist der Erbschein oft nicht nötig.

Einige Banken und andere Institutionen können allerdings trotz eines gültigen Testaments den Erbschein verlangen. Es lohnt sich daher, vorab mit relevanten Institutionen in Kontakt zu treten und deren Anforderungen zu klären.

Es gibt auch alternative Lösungen, wie die gemeinsame Kontoführung für Ehe- oder Lebenspartner. Bei einem gemeinsamen Konto kann der überlebende Partner meistens ohne Erbschein über die Kontogelder verfügen. Darüber hinaus können Lebensversicherungen so gestaltet werden, dass im Todesfall ein Begünstigter direkt ohne Erbschein bedacht wird.

Die gezielte Planung und Organisation Ihres Nachlasses kann nicht nur helfen, Kosten zu reduzieren, sondern auch den Übergang für Ihre Angehörigen erleichtern.

Muster für die Beantragung eines Erbscheins

Lesen Sie nachfolgend ein unverbindliches Beispielschreiben, mit dem Sie einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragen können. Statt ein Formular zu verwenden oder ein pdf auszufüllen kopieren Sie sich einfach nachfolgenden Text in eine z.B. Word-Datei und nehmen dann ihre individuellen Anpassungen vor.

[Name und Anschrift des zuständigen Amtsgerichts]
[Name und Anschrift des Antragstellers]
[Ort und Datum]

Betreff: Beantragung eines Erbscheins

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Ausstellung eines Erbscheins für [Name des/der Verstorbenen], der/die am [Datum des Todes] verstorben ist. Ich bin der/die [Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen, z.B. Sohn/Tochter, Enkel, etc.] des Verstorbenen und ein gesetzlicher Erbe.

Ich füge diesem Antrag die folgenden Unterlagen bei:

  • Eine beglaubigte Abschrift der Sterbeurkunde des Verstorbenen
  • Eine beglaubigte Kopie meines Personalausweises
  • Ein Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen, z.B. Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
  • Eine Aufstellung der Erben des Verstorbenen mit deren Anschrift und Verwandtschaftsverhältnis
  • Ich bitte um Mitteilung, welche weiteren Unterlagen zur Bearbeitung meines Antrags benötigt werden.
Für den Fall, dass die Kosten für die Ausstellung des Erbscheins vorab zu entrichten sind, bitte ich um Mitteilung der Höhe der Gebühren und um Übermittlung der entsprechenden Zahlungsdaten.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,

[Name und Unterschrift des Antragstellers]

Wo und wie kann der Erbschein beantragt werden?

Sie können den Erbschein beim Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, beantragen. Dazu benötigen Sie die Sterbeurkunde und müssen darlegen, auf welchem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser Ihr Erbrecht beruht. Waren Sie verheiratet, benötigen Sie Ihre Heiratsurkunde.

Sind Sie in einem privatschriftlichen Testament als Erbe eingesetzt, müssen Sie die Urkunde im Original vorlegen. Berücksichtigen Sie, dass Sie Ihre Angaben durch eine eidesstattliche Erklärung bestätigen müssen. Der Erbschein weist Sie dann als legitimen Erben aus. Sie gelten als rechtmäßiger Erbe, solange ein anderer vermeintlicher Erbe nicht das Gegenteil beweist.

Sie können den Erbschein aber auch bei einem Notar Ihrer Wahl beantragen und vor dem Notar die eidesstattliche Versicherung abgeben. Die Gebühren sind grundsätzlich die Gleichen. Allerdings muss der Notar auf seine Rechnung 19 % Umsatzsteuer erheben. Dieser Kostenfaktor entfällt beim Nachlassgericht. Gleichwohl kann es sinnvoll sein, die etwas höheren Gebühren des Notars in Kauf zu nehmen, da Sie beim Notar meist schneller und leichter einen Termin erhalten als beim Nachlassgericht. Zudem ist die Wahrnehmung eines Notartermins oft bequemer als ein Gerichtstermin, wenn der Termin mit einer längeren Anreise und Wartezeiten bei Gericht einhergeht.

Wer beantragt den Erbschein bei einer Erbengemeinschaft?

In der Regel wird der Erbschein gemeinsam von allen Miterben beim Nachlassgericht beantragt. Dazu müssen alle Miterben die erforderlichen Unterlagen vorlegen, die zur Feststellung der Erbfolge notwendig sind, wie zum Beispiel das Testament des Verstorbenen oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch. Zwar kann jeder Miterbe diesen alleine beantragen. Es ist empfehlenswert, dass alle Miterben den Antrag gemeinsam stellen. So wird sichergestellt, dass alle Angaben korrekt sind und auch Einigung über die Kostenverteilung des Erbscheins besteht.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Erbengemeinschaft eine gemeinschaftliche Rechtsstellung hat, was bedeutet, dass alle Miterben nur gemeinsam über das Erbe verfügen können. Ein einzelner Miterbe kann beispielsweise nicht allein über einen Nachlassgegenstand verfügen, sondern alle Miterben müssen zustimmen.

Welche Unterlagen und Angaben benötigt man um einen Erbschein beantragen zu können?

Um einen Erbschein beantragen zu können, benötigt man in der Regel folgende Unterlagen und Angaben:

  • Sterbeurkunde des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde des Antragstellers
  • Heiratsurkunde des Antragstellers, falls verheiratet
  • Geburtsurkunden der Erben oder Testamentsvollstrecker
  • Kopie des Testaments, falls vorhanden
  • Nachweise über eventuelle Vermögenswerte des Verstorbenen (z.B. Konten, Wertpapiere, Immobilien)
  • Angaben zu den Erben und deren Verwandtschaftsverhältnissen zum Verstorbenen (z.B. Namen, Geburtsdaten, Wohnorte)
  • Angaben zu etwaigen Verfügungen des Verstorbenen hinsichtlich seines Nachlasses (z.B. Schenkungen, Vermächtnisse)
Es ist zu beachten, dass die benötigten Unterlagen und Angaben je nach Einzelfall variieren können und dass es gegebenenfalls notwendig ist, weitere Nachweise vorzulegen.

Wie lange dauert es bis ein Erbschein ausgestellt wird?

Die Ausstellung eines Erbscheins hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das Nachlassgericht prüft den Antrag auf Vollständigkeit und korrekte Angaben und prüft das berechtigte Interesse des Antragstellers. Die Bearbeitung des Antrags kann je nach Komplexität des Falls und Anzahl der Erben mehrere Wochen oder Monate dauern, meist aber erhalten Sie den Erbschein nach 4 bis 8 Wochen. Nach Ausstellung des Erbscheins wird dieser dem Antragsteller per Post zugeschickt. Die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses und ist in der Kostenordnung geregelt. Der Erbschein hat eine unbegrenzte Gültigkeit und kann jederzeit vorgelegt werden, wenn ein Nachweis über das Erbrecht erforderlich ist.

Welche Fristen müssen beachtet werden, wenn man einen Erbschein beantragen will?

Es gibt keine allgemeine Frist, innerhalb derer ein Erbschein beantragt werden muss. Es ist jedoch ratsam, den Erbschein so früh wie möglich zu beantragen, um Verzögerungen bei der Abwicklung des Nachlasses zu vermeiden. Je nach Komplexität des Nachlasses und der Zahl der Erben kann es einige Zeit dauern, bis der Erbschein ausgestellt ist.

Erbschein beantragen Kosten

Kann der Erbschein auch online beantragt werden?

Die Möglichkeit, einen Erbschein online zu beantragen, hängt von den jeweiligen Regelungen und Möglichkeiten des zuständigen Nachlassgerichts ab. In einigen Bundesländern in Deutschland gibt es mittlerweile die Möglichkeit, den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins online einzureichen, beispielsweise in Hessen. Nicht in allen Fällen ist es aber auch sinnvoll den Erbschein online zu beantragen. Wenn es beispielsweise komplexe Sachverhalte oder Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft gibt, ist es oft ratsamer, persönlich beim zuständigen Nachlassgericht vorzusprechen und sich beraten zu lassen.

Der genaue Ablauf und die Voraussetzungen für einen Online-Antrag auf den Erbschein können jedoch je nach Bundesland und zuständigem Nachlassgericht unterschiedlich sein. In der Regel müssen die Erben bestimmte Unterlagen digital einreichen, wie zum Beispiel eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, den Totenschein und gegebenenfalls ein Testament.

Kann man einen Erbschein auch nachträglich ändern lassen?

Ja, ein Erbschein kann nachträglich geändert werden, wenn sich herausstellt, dass der ursprüngliche Erbschein unrichtig oder unvollständig war. Hierfür gibt es verschiedene Gründe: zum Beispiel wenn sich herausstellt, dass ein Erbe nicht berücksichtigt wurde, ein falscher Erbe eingetragen wurde oder wenn der Anteil am Nachlass falsch berechnet wurde. Ein weiterer Grund für eine Änderung des Erbscheins könnte sein, dass neue Informationen über den Nachlass auftauchen, die bei der Erstellung des ursprünglichen Erbscheins nicht berücksichtigt wurden. In diesem Fall kann ein Antrag auf Ergänzung des Erbscheins gestellt werden, um die neuen Informationen zu berücksichtigen.

Um einen Erbschein nachträglich ändern zu lassen, muss ein Antrag beim Nachlassgericht gestellt werden. In dem Antrag müssen die Gründe für die Änderung des Erbscheins dargelegt werden. Das Nachlassgericht prüft anschließend, ob die Änderung gerechtfertigt ist und ob sie den Interessen aller Beteiligten entspricht.

Beliebte Fragen zum Thema Erbschein beantragen

Was ist ein Erbschein und wann benötige ich einen?

Ein Erbschein ist ein offizielles Dokument, das die gesetzlichen Erben einer verstorbenen Person und deren Anteile am Nachlass bestätigt. Sie benötigen einen Erbschein, wenn Sie als Erbe des Verstorbenen dessen Vermögen verwalten möchten, z.B. um Bankkonten zu schließen oder Immobilien zu verkaufen.

Wer ist berechtigt, einen Erbschein zu beantragen?

Generell können alle Personen, die als Erben des Verstorbenen in Frage kommen, einen Erbschein beantragen. Das können z.B. Ehegatten, Kinder oder Eltern sein. Wenn mehrere Erben vorhanden sind, müssen diese den Erbschein gemeinsam beantragen.

Wie beantrage ich einen Erbschein und welche Unterlagen benötige ich?

Sie können einen Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht beantragen. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen und verschiedene Unterlagen vorlegen, z.B. eine Sterbeurkunde des Verstorbenen, ein Testament oder einen Erbvertrag, sowie einen Nachweis über Ihre eigene Identität und Ihren Erbrechtsanspruch.

Wie lange dauert es, bis der Erbschein ausgestellt wird?

Die Dauer bis zur Ausstellung des Erbscheins kann je nach Einzelfall variieren und hängt z.B. davon ab, wie viele Erben vorhanden sind und ob es Streitigkeiten gibt. In der Regel dauert es jedoch einige Wochen bis Monate, bis der Erbschein ausgestellt wird.

Erbschein beantragen: Quellenangaben und weiterführende Literatur

Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert und zusammengetragen. Folgende Quellen und weiterführende Literatur empfehle ich im Kontext Erbschein beantragen:

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