Fristenrechner: Gesetzliche Frist zur Erbausschlagung berechnen
Sind Sie gesetzlicher oder testamentarisch bestimmter Erbe, werden Sie automatisch Erbe und damit Rechtsnachfolger des Erblassers, wenn dieser stirbt. Allerdings kann Sie niemand zwingen, die Erbschaft anzutreten, wenn Sie dies nicht wollen. Trotzdem sind Sie zunächst nur ein vorläufiger Erbe. Denn mit Eintritt des Erbfalls können und müssen Sie entscheiden, ob Sie die Erbschaft annehmen wollen oder nicht. Möchten Sie die Erbschaft nicht annehmen, können Sie die Erbschaft ausschlagen. Die Erbausschlagung unterliegt jedoch strengen Fristen.